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Im Einsatz
Im Jahre 1036 traf es den jungen, doch namhaften Literaten und später
bedeutenden Staatsmann Ou-yang Hsiu (1007-1072). Nach einigen Freunden
wurde auch er auf einen kleinen Amtsposten in der Provinz versetzt.
Derlei galt als "Verbannung" und zählte zu den wenigen
Sicherheiten einer Amtslaufbahn im traditionellen China. Verbannungsort
des Ou-yang Hsiu war I-ling, im fernen Süden, im heutigen Hupei,
gelegen. Dieser Ort hatte, unter anderem Namen, seine besten Zeiten
ungefähr 1500 Jahre davor, im Altertum, erlebt. Den lebenslustigen
Ou-yang Hsiu mag davor gegraut haben, in solch einem Kaff einige Monate,
vielleicht gar Jahre zubringen zu müssen.
Über seine Fahrt nach dort -er zog statt der Landwege den
gut dreimal so langen Weg über die Flüsse und Kanäle
vor- fertigte er ein Tagebuch an: Yü-i chih, "Denkwürdigkeiten
über ein Im-Einsatz- Sein". 92 Notizen über Vorkommnisse
an einzelnen Tagen der Reise legt er nieder, schreibt allerdings
nicht über jeden Tag. Insgesamt war er gut vier Monate
unterwegs - durch die schönsten Landschaften und vorbei
an markanten "Sehenswürdigkeiten", auch an berühmten
historischen Stätten. Das muß ein Sinnenfest für
diesen jungen, sprachmächtigen Literaten gewesen sein,
denn Landschaftsschilderungen, auch Aufzeichnungen über
Denkmäler der Vergangenheit hatten längst Eingang
in die Literatur gefunden. Was aber schreibt Ou-yang Hsiu? Jedem
Reisetag gelten nur wenige Worte, und die lesen sich vorzugsweise
wie folgt:
"8. Tag: Tzu-ts'ung kam aus Shou-chou, wir tranken nachts
im Speicherpavillon; er blieb über Nacht. 9. Tag: Ich fuhr
mit dem Boot zu einem Gelage nach Pei-ch'en. 10. Tag: Yin-fu
kam auf einen Abschiedstrunk. Wir hatten mit Yüan-chun
ein kleines Gelage und übernachteten im Speicherpavillon.
11. Tag: Ch'en-ya kam auf einen kleinen Umtrunk. Im Pavillon
des Herzogs von Wei betrachteten wir die Lotosblüten."
Immerhin, die Lotosblüten! Einige Tage zuvor hatte Ou-yang
Hsiu notiert, daß er solche an einem anderen Reiseort
erstmals gesehen habe. Sonst scheint die Reise aus einer nur
selten unterbrochenen Folge von Umtrünken, Gelagen und
Banketten bestanden zu haben, die Ou-yang akribisch verzeichnet.
Offenbar war das Netz seiner Freunde und Bekannten weit über
das Reich gespannt.
Seinen Geburtstag feiert er während der Reise. Also notiert
er: "Ich stellte Wein für eine Glückwunschfeier
auf dem Boot bereit." Der schließen sich dann die
oben zitierten Gelage an. Manchmal spricht Ou-yang Hsiu von
den Unbilden der Witterung: gute Gelegenheit für ein erneutes
Verweilen in irgendeiner Geselligkeit. Davon abgesehen, das
Reisen scheint damals noch recht mühselig gewesen zu sein.
Einmal will er in einem Dorf für die eigene Verköstigung
ein Schaf kaufen, doch der Bauer läßt es ihm nicht.
Also muß sich Ou-yang wenig später mit Fisch bescheiden.
Er verzeichnet, er habe im Chiang einen großen gefangen,
nach einem Gebet an die Gottheiten des Stromes. Solche Hinweise
sind in diesem dürren Reisebericht eines großen Dichters
selten. Der Wein und die Geselligkeit bilden das Thema dieser
kargen Notizen.
Den Titel für diese Reisenotizen entnahm Ou-yang Hsiu dem
Lied 66 im klassischen Buch der Lieder, dessen Titel chün-tzu
yü i, "Der Edle im Einsatz/Der Edle begibt sich zum
Einsatz", lautet. Es klagt darüber, daß dieser
sich im Dienst auf einer weiten Reise befinde und man nicht
wisse, wann er zurückkehre. Einen Protest gegen einen bestimmten
Herrscher soll es ausdrücken. - Von hierher wird der Sinn
des Reiseberichts von Ou-yang Hsiu klar: Auch er protestiert
gegen die Entscheidung seines Herrschers, ihn in die Provinz
zu schicken, und mit sarkastischen Verweisen auf sein Treiben
zeigt er, was er angesichts dessen unter seinem Dienst für
einen solchen Herrscher versteht - und gab ein Musterbild für
Millionen künftiger Dienstreisen: kollegiale Begegnungen
und Saufereien!
Einmal in I-ling eingetroffen, befand Ou-yang Hsiu sich dort
wohl. Nach Aufzeichnungen darüber, als wie erbärmlich
der Ort ihm geschildert worden war, schreibt er in einem anderen
Text:
"Ich esse Reis und Fische, dazu gibt es Orangen, Zitronen,
Tee und Bambussprossen und alle Köstlichkeiten der vier
Jahreszeiten. Flüsse und Berge sind schön und von
Düften angefüllt (...) und es gibt nichts, das man
nicht lieben müßte. (...) Wer immer als Beamter hierher
muß, ist unglücklich, doch sobald er eingetroffen
ist, wird er froh."
Ou-yang Hsiu nutzte die Monate in I-ling, um dort ein Geschichtswerk
zu verfassen, das seinen Ruhm auch als Geschichtsschreiber begründete
und das bis heute eine unersetzliche historiographische Quelle
blieb. Auch für den Weingenuß fand Ou-yang Hsiu dort
seine Gelegenheiten, das alles im Alter von knapp 30 Jahren.
Einige Jahre danach wird er sich den Beinamen "Der Trunkene
Alte" zulegen und eine später berühmte "Notiz
über den Pavillon des Trunkenen Alten" schreiben.
Die Abbildung zeigt ein historisches Foto dieses Pavillons,
natürlich in einer Rekonstruktion.
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Annäherungen an Konfuzius
« Teil 4, HCN 15
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In dieser Folge sollen die "Annäherungen an K."
aus gegebenen Anlässen eine andere Form erhalten als gewohnt.
Sie werden, ohne explizite Numerierung, als deren Nummern 24
bis 25 gezählt und dann demnächst, wohl Anfang Mai,
mit Nummer 26 fortgesetzt.
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» Teil 6, HCN 17
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Tabellenlektüre
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Für Professor Dr. Hans van Ess
zum 2. März 2002
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Einleitung
Am 8. Juli 1967 hielt Ulrich Unger seine Antrittsvorlesung als
Professor für Sinologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität.
Er gab dieser Vorlesung das Thema "Das konfuzianische Weltgericht".
So nannte er eines der seltsamsten Dokumente der chinesischen
Geistesgeschichte, die an Seltsamkeiten wahrlich nicht arm ist:
das Ku-chin jen piao, "Tabelle über Menschen aus Altertum
und Gegenwart", das heute das Kapitel 20 des Han-shu, "Buch
der Han", des großen Geschichtsschreibers Pan Ku
(32-92) bildet. - Die "Jahresschrift 1969 der Gesellschaft
zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität
zu Münster", S. 64-77, bietet eine Druckfassung dieser
Vorlesung.
Das Ku-chin jen piao (fortan: KCJP) listet in neun Kategorien
die Namen von, wie Unger schätzte, "rund 2000 Personen"
aus dem chinesischen Altertum auf, von den mythischen Herrschern
der Urzeit bis zur Dynastie Ch'in (221-207). Es beendet seine
Auflistungen just zu der Zeit, als die Dynastie Han (206 v.
Chr. bis 220 n. Chr.) beginnt, von der die erste Hälfte,
die Frühere Han, den Bezugsrahmen des Han-shu abgibt. Auch
in dieser Hinsicht ist die Tabelle des KCJP in diesem Werk ein
Fremdkörper. Was soll das "Gegenwart" in diesem
Titel? Was hat sie mit der Han-Zeit zu tun?
Pan Ku verfaßte sein Werk wenigstens 250 Jahre nach dem
Tod der in der Tabelle zuletzt genannten Personen. Vielleicht
sollte der Titel als "Vom Altertum bis zur Gegenwart"
verstanden werden. Auch dann wäre allerdings der Begriff
"Gegenwart", was diese im Verhältnis zur Lebenszeit
des Pan Ku angeht, sehr großzügig gefaßt. In
den hanzeitlichen Schriften läßt sich eine Fülle
von Begriffen für historische und gegenwärtige Zeiträume
entdecken. Die Ermittlung ihrer Bedeutungen bedarf noch einigen
Nachdenkens.
Die Tabelle des KCJP rubriziert, anscheinend chronologisch,
diese rund 2000 Personen in neun Kategorien. Von diesen werden
die drei ersten bezeichnet: "weise" (sheng), "menschlich"
(jen), "klug" (chih); auch die unterste, die neunte,
wird benannt: "dumm" (yü). Die zwischenliegenden
Positionen werden gleichsam nur numeriert, doch versteht sich,
daß von oben nach unten die Abwertung größer
wird, und anzunehmen ist, wiewohl nicht ohne weiteres sicher,
daß für diese Kategorisierungen von Personen moralische
Wertungen verantwortlich sind. Am Ende seiner Ausführungen
resümiert Unger: "Ein (scil. konfuzianisches) Weltgericht
kann es also, wenn überhaupt, nur in der Geschichte geben,
und nur als ein von Menschen vollzogenes." Dann müsse
es so aussehen wie diese Tabelle oder das Ch'un-ch'iu, "Frühling
und Herbst", jenen staubtrockenen annalistischen Text,
der dem Konfuzius zugeschrieben wird.
Ulrich Unger nutzte das Ku-chin jen piao nur als Ausgangspunkt
für tiefergehende Überlegungen. Beinahe 35 Jahre später
sehe ich mich am nächtlichen Schreibtisch jedoch oft genötigt,
ebenfalls einen Blick in diese merkwürdige Tabelle zu werfen.
Allmählich dünkte mich, daß dieses Dokument
genauerer Betrachtung würdig sei.
Als mich die telefonische Anfrage erreichte, ob ich an einer
kleinen internen "Festschrift" für Hans van Ess
mitwirken würde, durch einen Beitrag von drei, vier Seiten
- was lag da näher, als an dieses "Weltgericht"
zu denken? Den Schüler von Ulrich Unger hatte damals diese
Antrittsvorlesung beeindruckt, jetzt mochte angemessen erscheinen,
den eigenen Schüler mit ersten weiteren Betrachtungen zu
diesem merkwürdigen Dokument zu erfreuen. Schließlich
sagte Hans van Ess bei unserem letzten Telefonat, er arbeite
weiter vor allem an dem Verhältnis des Han-shu von Pan
Ku zum Shih-chi, "Aufzeichnungen des Historiographen",
des Ssu-ma Ch'ien (um 100 v. Chr.), des großen Vorgängers
von Pan Ku. Der hatte mit seinem Shih-chi eine Art Universalgeschichte
von den Anfängen bis zu seiner Gegenwart aus chinesischer
Perspektive geschaffen.
In das Shih-chi hätte die Tabelle des Ku-chin jen piao
auf den ersten Blick weit besser gepaßt als in das Han-shu,
auf den zweiten wohl nicht! Auch sonst könnte diese Tabelle
für die Beurteilung des Verhältnisses von Han-shu
und Shih-chi zueinander aufschlußreich sein. Woher sonst
als aus dem Shih-chi hätte der Kompilator der Tabelle derart
umfassende Kenntnisse über historische Personen gewinnen
können, daß sie ihn in die Lage versetzt hätten,
eine solche Kategorisierung in verantwortungsvoller Weise vorzunehmen?
Erste Eindrücke als Überblick
Zunächst erscheint als interessant,
überhaupt einmal festzustellen, wieviele Personen der Kompilator
dieser Tabelle den einzelnen Kategorien zugerechnet hat. Um
eine vorläufige Spezifizierung zu ermöglichen, erschien
weiter als sinnvoll, den zeitlichen Rahmen, der sich über
mehr als zweitausend Jahre spannt, ein wenig zu differenzieren:
Frühzeit (bis ca. 1050), Frühe Chou (bis ca. 720),
Ch'un-ch'iu (bis ca. 480), Chan-kuo/Ch'in (bis ca. 215). Es
versteht sich, daß es bei der Zuweisung von Personen in
diese vier Zeiträume zu Überschneidungen kommen kann.
| Überblick über die Kategorisierungen |
| Kategorie |
Frühzeit |
Frühe Chou |
Ch'un-ch'iu |
Chan-kuo |
Addition |
| |
|
|
|
|
|
| 1 |
10 |
3 |
1 |
- |
14 |
| 2 |
130 |
17 |
15 |
10 |
172 |
| 3 |
41 |
44 |
80 |
37 |
202 |
| |
|
|
|
|
|
| 4 |
28 |
45 |
147 |
92 |
312 |
| 5 |
15 |
49 |
160 |
104 |
328 |
| 6 |
16 |
36 |
158 |
88 |
298 |
| |
|
|
|
|
|
| 7 |
9 |
24 |
130 |
75 |
238 |
| 8 |
21 |
20 |
134 |
57 |
232 |
| 9 |
11 |
28 |
70 |
23 |
132 |
| |
|
|
|
|
|
| Addition |
281 |
266 |
895 |
486 |
1928 |
Mehrere von diesen Zahlen verdienen Beachtung:
1928 Personen rubriziert also diese Tabelle? Weit gefehlt. Wie
alle Zahlen in dieser Notiz ist das nur eine vorläufige,
denn, wie bald zu sehen sein wird, birgt das KCJP einige Überraschungen,
die eine endgültige Zählung erst zu dem Zeitpunkt
möglich machen, an welchem jede einzelne aufgeführte
Person genauer betrachtet worden ist.
895 Personen für die doch verhältnismäßig
kurze Zeit des Ch'un-ch'iu? Das dürfte sich durch die Hauptquelle
für diese Zeit, das Tso-chuan mit seiner Personenfülle,
erklären lassen, wenigstens auf den ersten Blick. Dieser
Befund überrascht zumindest nicht. Überraschend ist
schon eher, daß aus den früheren Perioden so viele
Personen bekannt sind und dann offenbar auch noch Einzelheiten
über sie, die eine solche Kategorisierung ermöglichen.
Inhaltlich fällt zunächst ins Auge, daß in den
frühen Phasen die Nennungen von Personen in den höchsten
drei Kategorien (weise, menschlich, klug) absolut und relativ
gesehen weitaus höher sind als in den späteren Zeiten:
130 "Menschliche", neben 41 "Klugen" und
gar noch zehn "Weisen"! Ein Erklärungsmuster
liegt nahe: die verklärte Urzeit und der auf sie folgende
beständige Abstieg in der moralischen Geschichte des Menschengeschlechts.
- Indes, wer könnten die 130 "Menschlichen" sein,
mag der Leser rätseln, der die Tabelle nicht gelesen hat
und in seinem Wissen über die Shang-Zeit, die Hsia-Zeit
und die davorliegende Urzeit mit ihren mythischen Herrschergestalten
kramt. Dermaßen viele Heroen der Geistigkeit und Moral,
der Menschlichkeit und Klugheit kommen ihm gewiß nicht
in den Sinn.
Dieses Erklärungsmuster verfängt auch sonst nicht
recht. In der Chan-kuo-Zeit sind dafür viel zu viele Personen
der Kategorien 2 und 3 genannt, auch viel zu wenige in den Kategorien
8 und 9, zumindest im Vergleich zur voranliegenden Ch'un-ch'iu-Zeit.
Die Prozentzahlen erspare ich mir an dieser Stelle, denn mir
kommt es hier nur darauf an, einen allgemeinen Bezugsrahmen
für genauere Betrachtungen festzuzuhalten.
Festhalten möchte ich an dieser Stelle, daß sich
ein auf den ersten Blick sinnfälliges Erklärungsmuster
für diese Personenkategorisierungen nicht erkennen läßt.
Augenscheinlich steckt mehr hinter der Tabelle, als der erste
Blick vermuten ließ - und vielleicht läßt sich
sogar etwas ahnen, das die augenscheinliche Absurdität
oder Montrosität dieses Dokuments in ein milderes Licht
rücken könnte: kein "konfuzianisches Weltgericht"!
Die Fürsten der Chou-Zeit: Mittelmaß und schlimmer
Ein erster Weg in die Geheimnisse des KCJP mag sein, die Fülle der mehr als 1900 genannten Personen
in Gruppen zusammenzufassen und diese dann gesondert zu untersuchen.
Viele solcher Gruppen wären aufgrund von Lektüreeindrücken
denkbar: Männer/Frauen, Würdenträger/Einsiedler,
regionale Verteilungen usw. Die Crux wäre lediglich, daß
diese Gruppen sekundär durch den Betrachter gebildet würden,
ohne daß der Kompilator der Tabelle sie seinerseits als
Gruppe verstanden hätte. Vorteilhaft wäre deshalb,
wenn eine solche Gruppe bereits durch den Kompilator auf formale
Weise als solche gekennzeichnet worden wäre.
Das trifft nach den ersten (!) Eindrücken nur für
eine einzige Personengruppe zu: die Herrscher der Königs-
und Fürstenhäuser der Chou-Zeit, von der Frühen
Chou bis zu den Chan-kuo. Anscheinend führt das KCJP für
eine ganze Reihe solcher Herrscherhäuser sämtliche
Throninhaber auf. Das gilt für die Herrscherhäuser
Chou, Ch'in, Ch'i (Lü), Lu, Yen, Ts'ai, Ch'en, Ch'i (Yü),
Wei, Sung, Ts'ao, Chin, Ch'u, Cheng, Chao, Wei, Han, Ch'i (T'ien).
- Das sind überwiegend die gleichen Herrscherhäuser,
denen das Shih-chi eigene Kapitel oder Teile davon, zumeist
in dem mit shih-chia, "Erbliche Häuser", überschriebenen
Teil seines Werkes gewidmet hatte. Von den bedeutenden Staaten
der Chou-Zeit sind nur die Südoststaaten Wu und Yüeh
zu vermissen. Beide Herrscherhäuser sind im KCJP in unzulänglicher
Weise, durch nur wenige Personen, repräsentiert.
Man mag darüber nachdenken, warum beide, Ssu-ma Ch'ien
und der Kompilator der Tabelle, eben diese achtzehn Staaten
für eine Darstellung in der "Universalgeschichte"
einerseits und dem "Weltgericht" andererseits ausgewählt
haben. Andere Staaten könnten als politisch bedeutender
erscheinen als beispielsweise das kleine Ch'i, das in der Nachfolge
des Urkaisers Yü gestanden haben soll, und eher eine Berücksichtigung
verdient haben. Das ältere, leider nur fragmentarisch erhaltene
Shih-pen, führt mehr Genealogien von Fürstenhäusern
auf. Vielleicht ist der Kompilator der Tabelle einfach dem Shih-chi
gefolgt, ohne daß ein eigenes Konzept dahinter stünde.
- Das freilich paßte nicht gut dazu, daß Pan Ku
und sein Vater Pan Piao, sein Vorgänger in der Abfassung
des Han-shu, deutliche Vorbehalte gegen das Werk des Ssu-ma
Ch'ien geäußert haben - und zwar grundsätzliche.
Natürlich führen beide Werke, Shih-chi und KCJP, auch
Fürsten anderer Staaten auf, dem Lektüreanschein nach
jedoch nicht in vergleichbar systematischer Weise. Deshalb verzichte
ich einstweilen auf deren Betrachtung.
Für die genannten achtzehn Staaten rubriziert das KCJP
offenbar alle Herrscher seit Gründung des Staates durch
einen Akt der "Belehnung" oder sonstwie seit den Anfängen
der Chou-Zeit bis zum Ende des jeweiligen Staates. "Alle
Herrscher" - dieser Ausdruck muß mit Vorsicht gebraucht
werden, denn mit solcher Formulierung sind Legitimitätsprobleme
verbunden. Mancher Herrscher, der nur einige Monate auf dem
Thron war, wird gemeinhin in solche Herrscherfolgen nicht aufgenommen,
auch mancher mehrjährige Inhaber gilt nicht als legitim.
Da mag der heutige Leser der Tabelle anderen Auffasssungen nachhängen
als der Kompilator der Tabelle, also sind auch die Zahlen der
nachfolgenden Tabelle cum grano salis zu verstehen, bis das
ganze KCJP analysiert ist. - Die nachfolgende Übersicht
führt auf, in welche Kategorien es die Herrscher der genannten
achtzehn Staaten einordnet.
| Kategorisierung der Fürsten der Chou-Zeit |
| Kategorie |
Personen |
| |
|
| 1 |
3 |
| 2 |
4 |
| 3 |
5 |
| |
|
| 4 |
11 |
| 5 |
55 |
| 6 |
123 |
| |
|
| 7 |
130 |
| 8 |
82 |
| 9 |
53 |
| |
|
| Addition |
466 |
466 Fürsten. Diese bilden ungefähr ein Viertel aller
in der Tabelle erwähnten Personen, die aus der Frühzeit
außer Acht gelassen. Das Bild ist ganz klar: nur wenige
vortreffliche Gestalten in den drei ersten Kategorien, Schwerpunkte
im unteren Mittelfeld, eine stattliche Zahl von Schurken ganz
unten: "Toren". - Zwei Fragen drängen sich bei
diesem erstaunlich abwertenden Befund auf:
- Auf welche Weise gelangte der Kompilator zu
seiner Einstufung? Über die meisten dieser Fürsten
ist heute wenig oder nicht mehr als die ungefähre oder
genauere Regierungszeit, ein persönlicher Name und ein
Rufname bekannt. Viel mehr dürfte auch der Kompilator
nicht über sie gewußt haben. Hat er vielleicht
die posthumen Namen, denen allemal ja auch ein "historisches"
Urteil innewohnt, zu seiner Urteilsfindung herangezogen?
- Drückt sich in dieser überwiegend
schlechten Einstufung der Fürsten der Chou-Zeit eine
allgemeine Ablehnung eines Lehnsfürsten- oder - und vielleicht
besser!- Reichsfürstensystems aus? Natürlich sind
nicht wenige dieser Fürsten tatsächlich für
Ruchlosigkeiten bekannt, aber doch nicht in dieser Fülle
- und vor allem, wenn gar nichts über sie überliefert
ist und wohl auch war! Da wäre ein guter Mittelplatz,
sagen wir Rang 5, doch wohl angemessener gewesen.
Eine generelle Ablehnung aller Fürstenherrlichkeit
scheint sich dadurch zu bestätigen, daß selbst ein
herausragender und um das Gesamtwohl der Staatenwelt des chouzeitlichen
China besorgter Fürst wie Herzog Huan von Ch'i (685-643)
nur des Ranges 5 für wichtig erachtet wird, und auch Herzog
Wen von Chin (636-628), nur Rang 4 schafft. Als die beiden ersten
der sogenannten "Hegemonen" kommt ihnen für die
politische Ordnung in dieser frühen Staatenwelt eine überragende
Bedeutung zu.
Ein noch erstaunlicherer Eindruck ergibt sich, wenn für
sämtliche im KCJP aufgeführten Fürsten eines
Staates der Mittelwert ihrer Rangstufen ermittelt wird - also
ein Durchschnittswert für die "Würdigkeit"
eines Staates.
| Die Mittelwerte der Kategorisierungen der Fürsten
einzelner Staaten |
| Staat |
Mittelwert der Kategorisierungen seiner Fürsten |
| |
|
| Ch'in |
5.83 |
| |
|
| Wei (San-Chin) |
6.10 |
| Han |
6.18 |
| Yen |
6.19 |
| Chao |
6.43 |
| |
|
| Ch'u |
6.55 |
| Ch'i (T'ien) |
6.56 |
| Lu |
6.62 |
| Chou |
6.67 |
| Wei |
6.78 |
| Ch'en |
6.95 |
| Cheng |
6.95 |
| Sung |
6.97 |
| Chin |
6.97 |
| |
|
| Ch'i (Lü) |
7.10 |
| Ts'ao |
7.17 |
| Ts'ai |
7.27 |
| Ch'i (Yü) |
7.86 |
Auch hier ist das Bild von wünschenswerter und abermals
erstaunlicher Klarheit. Diejenigen Staaten bzw. Fürstenhäuser,
welche die Staatenwelt der Ch'un-ch'iu-Zeit geprägt hatten,
einschließlich des Chou-Königshauses, rangieren im
unteren Teil der Tabelle. Die sonst oft als "usurpatorisch"
eingeschätzten Staaten der "Zeit der kämpfenden
Staaten" (Chan-kuo) weisen deutlich bessere "moralische"
Durchschnittsnoten auf. Am verblüffendsten ist, daß
das sonst geschmähte Ch'in, dieser "Staat von Tigern
und Wölfen", mit deutlichem Abstand dieses Würdigkeits-"Ranking"
anführt - allerdings trotzdem in der unteren Hälfte
der Wertschätzung, doch immerhin. Dieser Staat, der in
all seinen Zügen allem "Konfuzianischen" abhold
war, der ausgezeichnetste von allen bedeutenden Staaten des
frühen China? Das verstehe, wer kann, doch auf einen Zufall
dürfte sich dieser Befund nicht leicht zurückführen
lassen.
Eine Erklärung könnte sein, daß das KCJP durch
seine Kategorisierungen so etwas wie den historischen Erfolg
der einzelnen Fürstenhäuser bewerten will. Das läßt
sich dadurch bestätigen, daß die insgesamt schlechter
bewerteten Staaten allesamt auch früher untergegangen sind
als die besser bewerteten. Eine andere Erklärung könnte
meinen, daß das Fürstenhaus und dann die kurzlebige
Kaiserdynastie Ch'in durch allmählichen Aufstieg zur Macht
und dann die Einverleibung des "Reiches" die Voraussetzung
für die Herrscherdynastie Han geschaffen hatte. Ihr historisches
Verdienst wäre demnach gewesen, der Dynastie Han den Boden
bereitet, sie überhaupt erst ermöglicht zu haben.
Vielleicht liegen noch weitere Erklärungen nahe. Sicherheit
wird sich in dieser Angelegenheit erst erzielen lassen, wenn
auch die Kategorisierungen aller anderen Personen einer systematischen
zusammenfassenden Untersuchung unterzogen und die oben aufgeführten
466 Fürsten genauer betrachtet wurden. Aufschluß
versprechen auch Analysen zu den Kategorisierungen von einzelnen
Fürsten kleinerer Staaten, bei denen nicht deren ganze
Herrscherfolge in das KCJP Eingang fand.
Schlamperei oder Methode?
Das vollständige Muster der Bezeichnung eines Fürsten
im KCJP besteht aus dem Namen des Fürstentums, dem posthumen
Namen des Fürsten, einschließlich des Titels, und
dem persönlichen Namen. Es folgt eine Notiz über die
verwandtschaftliche Beziehung zu seinem Vorgänger, meist
"Sohn des Soundso" oder "jüngerer Bruder
des Soundso". Da das KCJP augenscheinlich nebenbei die
Genealogie der Fürstenhäuser dokumentieren will, ist
das auch unerläßlich.
Von dieser Art der Bezeichnung weicht das KCJP in nachvollziehbaren
Fällen ab. Bei den frühen Fürsten des Südstaates
Ch'u werden die dort üblichen, im Vergleich mit den Nordstaaten
andersartigen Namensformen gegeben. Bei den Fürsten von
Yen, der am weitesten nördlich gelegenen und sonst weitgehend
unbekannten Herrschaft, sind auch in anderen Überrlieferungen
die persönlichen Namen der Fürsten und deren verwandtschaftliche
Verhältnisse zueinander weitgehend unbekannt. KCJP behilft
sich hier damit, daß es die Generationen zählt.
Eine weitere, ebenfalls nachvollziehbare Abkehr von diesem Bezeichnungsschema
nimmt das KCJP bei den Herrschers des Chou-Königshauses
vor. Es verzichtet bei den einzelnen Namen auf die wiederholte
Nennung der dynastischen Bezeichnung Chou und spricht beispielsweise
einfach von "König Mu, (persönlicher Name:) Man,
Sohn von König Chao". Das ist sinnvoll, denn zumindest
in den Anfängen trugen allein die Chou den Königstitel
wang. Bald aber ändert das KCJP seine Bennenungsweise und
spricht ausdrücklich von König Ch'ing von Chou (618-613).
Auch das erscheint als sinnvoll, denn zu dessen Zeit hatten
sich auch andere Fürstenhäuser den Königstitel
angemaßt. Das hinzugefügte Chou diente also der zweifelsfreien
Identifizierung. So bleibt das dann bei einigen von dessen Nachfolgern,
aber plötzlich fehlt das Chou in der Bezeichnung wieder,
taucht bald erneut auf, und so geht das hin und her. Bei den
letzen, kläglichen Inhabern des Chou-Thrones fehlt das
Chou abermals. Was das wohl soll?
Als nächstes fällt auf, daß das KCJP in aberdutzenden
Fällen bei den übrigen Fürstenhäusern von
dem vollständigen Bezeichnungsschema abweicht. Hier fehlt
es an der Angabe des persönlichen Namens des jeweiligen
Fürsten, dort fehlt der Hinweis auf die Art der verwandtschaftlichen
Beziehung zu seinem Vorgänger. In zahlreichen Fällen
fehlen gar beide Angaben. Dabei hätte der Kompilator der
Tabelle nur in die entsprechenden Kapitel des Shih-chi oder
auch des noch älteren Shih-pen zu blicken brauchen, um
in den meisten Fällen schnell die Lücke füllen
zu können. Offenbar hat er diese geringe Mühe gescheut
oder aber -argwöhnt der neugierige Betrachter dieser Tabelle-
er will auf diese Weise, durch das "Lassen einer Lücke"
nach der bekannten "Lob- und Tadel"-Praxis der "konfuzianischen"
Geschichtsschreibung, einen besonderen Hinweis verbinden. Für
eine solche Möglichkeit ließen sich allerdings bei
einiger Prüfung bestätigende Hinweise nicht erblicken.
Außerdem wäre beinahe widersinnig, wenn einer Tabelle,
die schon per se ganz auf Lob und Tadel angelegt ist, noch ein
zweites, "verborgenes" Kategorisierungsmuster unterläge.
- Bereits Yen Shih-ku (581-645) erschien das KCJP als nicht
ganz ausgearbeitet. Das mag so sein, und dann hätte dessen
Kompilator über all der Mühewaltung, die ihm die Zuweisung
der mehr als 1900 Personen in seine neun Kategorien abverlangt
haben sollte, wohl die kleinere Mühsal des Nachschlagens
persönlicher Daten für zahlreiche Fürsten gescheut.
In ebenfalls aberdutzenden Fällen weisen die Fürstennamen
des KCJP Abweichungen von den Namensformen im Shih-chi auf.
Auch diese sind so zahlreich, daß sie nicht der Dokumentierung
bedürfen. Sie betreffen vor allem die persönlichen
Namen der Herrscher, ebenso oft die Angaben über die Verwandtschaftsgrade,
gelegentlich auch die posthumen Namen jenseits der bekannten
Tabuvarianten. Von hierher verfestigt sich der Eindruck, daß
der Kompilator des KCJP das Shih-chi bei der Arbeit an seinem
"Weltgericht" jedenfalls nicht herangezogen habe.
Angesichts dessen fällt nicht weiter ins Gewicht, daß
nicht wenige Fürsten, die Shih-chi und Shih-pen aufführen,
bei den jeweiligen Fürstenhäusern vergessen wurden.
In dem einen oder anderen Falle mag die bestreffende Person
dem Kompilator des KCJP nicht als legitim gegolten haben, das
kann aber nicht für alle gelten. In manchem Falle mag auch
die spätere Überlieferung für solch einen Lapsus
verantwortlich sein, aber eine solche Erwägung verhindert
nicht den Eindruck, daß allenthalben bei den Anführungen
der Fürsten schlichte Schlamperei gewaltet habe.
Nicht gar zu schnell dürfte sich freilich dieser Eindruck
verfestigen, denn vielleicht fußt das KCJP auf anderen
Genealogien als denen, welche durch Shih-chi und Shih-pen, das
ja als Quelle des erstgenannten Textes gilt, gleichsam kanonisiert
wurden. Möglicherweise dokumentiert die Tabelle bei der
Nennung der chouzeitlichen Fürsten einfach eine andere,
vielleicht sogar bessere Überlieferungstradition. Das mag
sein, aber was ist dann von Fällen wie den nachstehend
aufgeführten zu halten:
- Einen Herzog Hsiang von Sung führt das KCJP einmal (ed.
Chung-hua S. 911) in der Kategorie 6 auf, ein weiteres Mal (S.
912) in Kategorie 7.
- Herzog Kung von Ts'ao nennt das KCJP ebenfalls zweimal (S.
911 und 913), aber wenigstens in der gleichen Kategorie 8.
- Herzog Mu von Wei findet sich einmal (S. 915) in Kategorie
6, dann (S. 917) in der Tabuschreibung Mou wieder in Kategorie
7.
- Herzog Ting von Chin gehört einmal (S.931) in Kategorie
8, später (S. 937) ist er immerhin schon in Kategorie 6
befördert.
- Herzog Hsi von Ch'i läßt sich ebenfalls zweimal
entdecken (S. 932 und 937): Kategorien 9 und 8, und bei den
Fürsten dieses Kleinstaates weicht KCJP besonders stark
von den sonstigen Überlieferungen ab.
- Den berüchtigten K'uai-wai führt das KCJP zunächst
(S. 929) in der angemessenen Kategorie 9. Wenig später
(S. 935) hat er es als Herzog Chien von Wei, bei dem jedoch
der persönliche Name K'uai-wai verzeichnet ist, immerhin
in die Kategorie 8 gebracht. Tso-chuan und Shih-chi nennen für
ihn überdies einen anderen posthumen Namen: Herzog Chuang.
Diese Reihe von Doppelnennungen ließe sich noch fortführen.
Was immer es damit im Einzelfall auf sich habe, In beinahe allen
dieser Fälle ist wohl auszuschließen, daß eine
Verwechslung mit einem anderen Fürsten vorliegen könnte.
- Derlei hat wohl schwerlich mit irgendeiner "Methode"
historiographischen Urteils zu tun, das ist schlichte historiographische
Schlamperei, alles zusammengenommen.
Schluß
Einerseits ein offenbar wohlabgewogenes Bewertungssystem, andererseits
gröbste Unzulänglichkei-ten, vielleicht Fehler in
Hülle und Fülle bei der Benennung von Fürstenpersönlichkeiten,
Schlampereien dazu - und das bei Pan Ku, einem der größten
Geschichtsschreiber der chinesischen Tradition, oder seiner
gelehrten Schwester Pan Chao, welcher die Kompilation dieser
Tabelle ebenfalls zugeschrieben wurde? Da zögert der Student
dieser Tabelle bei seinem eigenen Urteil. Kannten sie sich in
der Geschichte der Chou-Zeit dermaßen schlecht aus? Warum
haben sie dann nicht das Shih-chi neben sich gelegt? Selbst
wenn eine gewisse Unhandlichkeit bei der Lektüre des damaligen
Textes unterstellt werden kann - länger als zwei Tage wären
auch damals nicht erforderlich gewesen, die notwendigen Daten
abzugleichen. Verfügten die Pan etwa gar nicht über
das Shih-chi, jedenfalls nicht über alle Kapitel?
Soll, ganz anders, der Student dieser Tabelle viel kühner
nachdenken? Stammt das KCJP gar nicht aus der Feder von Pan
Ku oder Pan Chao, obwohl die Vorbemerkung zu ihm das nicht nahelegt?
Entstand es möglicherweise vor dem Shih-chi des Ssu-ma
Ch'ien, ganz am Anfang der Han-Zeit, als wichtige historiographische
Materialien über das Altertum nicht leicht zugänglich
waren? Dann wären seine Schwächen, aber auch das "Gegenwart"
in seinem Titel viel leichter verständlich als bei der
behaupteten Abfassung ungefähr 250 Jahre später. Dann
auch erhielte seine Plazierung am Ende der piao, "Tabellen",
im Han-shu seine besondere Notion, und zwar eine boshafte, denn
der vergnügt-gründliche Leser der voranstehenden Tabellen,
Han-shu 13 bis 19, entdeckt auch an ihnen einige Eigenheiten.
Was alles es mit dem KCJP auf sich haben mag, Genaueres wird
sich erst nach einer Analyse aller seiner Einzelheiten sagen
lassen. Der angedeutete Anfang zeigt, daß sich eine solche
Analyse lohnen dürfte. Ebenfalls hat sich wieder einmal
herausgestellt, daß die bloße Außenwahrnehmung
der Schriften der frühen Geschichtsschreiber oder die Zusammenschau
einzelner Stellen in ihren Werken zu einem gerade interessierenden
Thema meistens in die Irre führt. Die nur allmählich
enträtselbare Binnenstruktur ihrer Werke, die sich erst
durch die genaueste Analyse der einzelnen Kapitel erschließen
kann, verhinderte mit allem Bedacht dieser "Schreiber",
daß das tatsächlich Gemeinte für den Nichtliteraten,
der sich in ihren Künsten nicht gut auskannte, gar zu offensichtlich
werde.
Hans van Ess braucht an dergleichen nicht erinnert zu werden,
wie er oft genug gezeigt hat, und das "Weltgericht"
wird ein solches bleiben, auch wohl ein "konfuzianisches",
als welches Ulrich Unger es deklarierte, jedenfalls nach meinen
bisherigen Eindrücken. Vielleicht könnte, wenn ich
bisherigen oberflächlichen Untersuchungen trauen darf,
der Untertitel "ein politisches Pamphlet" hinzukommen.
Nebenbei bemerkt, auch weitere hanzeitliche Literaten zeigen
in ihren Werken eine der des KCJP vergleichbare anspruchsvolle
Vermessenheit. Das aber wäre eine weitere Geschichte.
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Zürnende Frauen
und ein Problem
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Für Birgit van Ess
zum 5. März 2002
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Vorbemerkung
Natürlich hat Konfuzius auch über Frauen gesprochen
(» vgl. Folge 14).
Vor allem werden ihm rühmende Äußerungen über
mustergültige Frauen zugeschrieben. Er und die gesamte
konfuzianische Überlieferung schätzten sie - nicht
nur, wenn sie vorbildhaft hinter, vor und neben ihren Männern
standen, sondern vor allem deswegen, weil sie ganz offensichtlich
auch der früheren und schnelleren Wahrnehmung fähig
waren.
Auch Birgit van Ess feiert jetzt ihren Geburtstag. Wie mit Hans
van Ess verbinden sich auch mit ihr zahlreiche Erinnerungen
an ihre sinologischen Studien in Hamburg, die sie im Jahre 1986
abschloß. Ihren Interessen für die schönen Künste
entsprach das Thema ihrer Examensarbeit: "Zur Kunstgeschichte
von Ssu-ch'uan. Das I-chou ming-hua lu des Huang Hsiu-fu".
In der frühen Sung-Zeit war dieser Text entstanden.
Ein Glückwunsch an Hans van Ess kann nicht vollständig
sein ohne einen solchen an sie. Diese Notiz ist also ihr gewidmet.
Niemand soll jedoch hinter den "zürnenden Frauen",
auch den "vernachlässigten Männern", irgendeine
Arglist vermuten! Mir kommt es nur auf das Problem danach an.
Einleitung
Der Text Meng-tzu, der die wichtigsten Überlieferungen über
den großen konfuzianischen Denker Meng K'o (390-305) enthält,
beginnt fulminant - mit den Gesprächen welche Meng mit
dem König Hui von Liang geführt (370-335) haben soll:
Meng 1A1 bis 1A5. Unverblümt, beinahe rüde, weist
er den Herrscher darauf hin, daß es ohne Beachtung konfuzianischer
Grundsätze seinem Staat schlecht ergehen werde, was bedeutet:
noch schlechter als zuletzt. Die fünf Abschnitte, in welcher
der überlieferte Text des Meng-tzu dieses Gespräch
unterteilt, erscheinen trotz dieser Unterteilung als ein mehr
oder minder geschlossener Textzusammenhang.
Kaum weniger aufschlußreich sind die Gespräche, welche
Meng K'o mit König Hsüan von Ch'i (342-324) geführt
haben soll: Meng 1A7, 1B2 bis 1B10, einige weitere Notizen im
späteren Teil des Textes. Interessant wäre zu wissen,
wie man sich solche Gespräche vorstellen soll, wenn sie
denn tatsächlich stattgefunden haben. Noch interessanter
wäre zu erfahren, welches die Umstände der Niederschrift
solcher Gespäche gewesen sein könnten. So, wie sie
sich darbieten, erscheinen sie als verkürzt, aber protokollhaft,
könnten also unvermittelt Einblick in die Meinungen dieses
"Meister Meng" geben. - Die Abbildung gibt eine alte
Aufnahme des ihm gewidmeten Tempels wieder.

Während ich, wenigstens bei Meng K'o, nicht von vorneherein
in Abrede stellen möchte, daß solche Gespräche
zwischen diesen beiden, und auch anderen, Herrschern und dem
Denker tatsächlich stattfanden, wollen mir die Niederschriften
ihrer Inhalte nicht als gar so plausibel, das heißt: authentisch,
erscheinen. Zwischen den Gesprächen und Niederschriften
über sie dürfte es Zwischenüberlieferungen gegeben
haben, etwa: die Erzählungen des Meng K'o oder eines Begleiters
über das Gespräch, deren mündliche oder schriftliche
Tradierung an eine oder mehrere spätere Personen, ihre
Redaktion für die weitere Überlieferung - bis hin
zu der Schlußfassung des heute überlieferten Textes
Meng-tzu. Über solche Überlieferungsschritte sind
wir bei den meisten Texten aus dem chinesischen Altertum nicht
unterrichtet. Den heute vorliegenden Text des Meng-tzu dürfte,
mehr oder minder genau seinen Vorlagen folgend, der Urkommentator
Chao Ch'i (+ 201) eingerichtet haben.
Keine zürnenden Frauen
In Meng 1B5 befragt König Hsüan von Ch'i Meng K'o zunächst
über den ming-t'ang genannten Sakralbau und die Regierung
eines wahren Königs. Dann gesteht er dem Denker, er leide
an der Schwäche/an der Krankheit/dem Fieber, Schätze
zu lieben. Meng beruhigt ihn mit dem Hinweis, darunter habe
auch Herzog Liu, ein legendärer vordynastischer Chou-Fürst,
gelitten, und er zitiert einen diesbezüglichen Text aus
dem klassischen "Buch der Lieder".
Sodann gesteht der König eine weitere Schwäche: er
liebe auch die Frauenschönheit. Abermals weiß Meng
ihn zu beruhigen, mit dem gleichen Argumentationsschema: Der
Große König Tan-fu, ein nächster vordynastischer
Chou-Fürst, habe ebenfalls seine Frau geliebt, und wieder
zitiert Meng eine Strophe aus dem "Buch der Lieder".
- Ganz in diesem engen Sinne wie der Meister hatte König
Hsüan seine Frauenliebe gewiß nicht verstanden.
Meng schließt seine Argumentation hier mit den Worten,
damals im Altertum, sieben, acht Jahrhunderte vor dem mutmaßlichen
Zeitpunkt seiner Rede: "Im Innern gab es keine zürnenden
Frauen, draußen gab es keine vernachlässigten Männer"
(nei wu yüan nü, wai wu k'uang fu). Der König
müsse nur die Hundert Geschlechter, seine Untertanen nämlich,
an seiner Liebe zur Frauenschönheit teilhaben lassen, dann
sei die schon recht. - Wie sich der würdige und betagte
Denker Meng K'o das wohl vorgestellt hat!
Die genannte Formel von den zürnenden Frauen und den vernachlässigten
Männern begegnet in der klassischen und spätklassischen
Literatur noch öfter:
- HSWC 3.19 wird sie, allerdings in Umkehrung der beiden Sätze,
bei einer Beschreibung einer idealen Zeit höchsten Friedens
verwendet.
- KTT 1.2/2/28 sagt der Schüler Tzu-chang zu Konfuzius,
er habe diesen sagen hören: "Ist ein Weiser oben (auf
dem Thron), und sind Edle in den Positionen (der Ämter),
dann gibt es im Innern keine zürnenden Frauen und draußen
keine vernachlässigten Männer." Der Schüler
fragt naseweis, wie dazu passe, daß es unter dem weisen
Urkaiser Yao unverheiratete Männer gegeben habe.
- Mo-tzu 7/6/37 sagt, ebenfalls auf das Altertum bezogen, aber
in leichter Abwandlung der Formel: "Im Innern gab es keine
gefangenen (chü) Frauen, draußen keine einsamen Männer."
Deshalb sei das Volk im Reiche zahlreich gewesen.
Bei solchen und weiteren Anführungen der Formel scheint
gemeint zu sein, daß die Herrscher in solchen seligen
Zeiten ihre "inneren Gemächer" nicht dermaßen
mit den Schönen ihres Landes gefüllt hätten,
daß ihren männlichen Untertanen keine Frau mehr für
die eigene Verehelichung blieb. - Die Frauenlust mancher Herrscher
scheint in Anbetracht der Bevölkerungszahl ihrer Staaten,
die in die Millionen ging, formidable gewesen zu sein.
Neben solchen und weiteren expliziten Wiederholungen dieser
Formel finden sich immer wieder auch Textstellen, bei denen
sie nur indirekt erscheint, aber doch klar und deutlich angesprochen
ist:
- Im Vorwort zu Lied 33 im "Buch der Lieder" heißt
es zu einem vorgeblichen Klagelied über einen Herrscher:
"Männer und Frauen zürnten und waren vernachlässigt."
- YTL 7.3/53/7 sagt der anklagende Gelehrte über hanzeitliche
Verhältnisse: "Männer und Frauen zürnen
und sind vernachlässigt, und sie sehnen sich nacheinander."
YTL 6.1/43/6 ganz ähnlich: "Heutzutage (...) sind
die Frauen wohl vernachlässigt und zürnen, und sie
versäumen ihre Zeit."
- HFT 35 berichtet in einer Anekdote über die Begegnung
des Herzogs Huan von Ch'i mit einem betagten Ehelosen. Sein
Würdenträger Kuan Chung klärt ihn danach auf:
"Wenn es im Palast zürnende Frauen gibt, dann fehlt
es im Volk an Ehefrauen." Hierauf habe der Herzog Heiratsvorschriften
erlassen: Männer mit 20, Frauen mit 15.
- PHT 10/28/20: "Wenn im Altertum ein Heer auszog, dann
überschritt es dabei nicht die (Dauer der) der Jahreszeiten.
(...) Werden die Jahreszeiten überschritten, dann gibt
es im Innern zürnende Frauen und draußen gibt es
vernachlässigte Männer."
Augenscheinlich wurde die Formel von ihren Nutzern in unterschiedlicher
Weise verstanden. Diese hängt mit dem Wort k'uang, hier
durchgehend als "vernachlässigt" übersetzt,
zusammen. Dieses k'uang bezeichnet aber auch Männer, die
auf Feldzügen oder bei Frondiensten über Gebühr
lange unterwegs sind, also ihre Zeit "vertun" oder
"vergeuden" oder denen gar das Geschick, "vertan"
zu werden, widerfährt.
Was immer die ursprüngliche Bedeutung der Formel oder ihre
Bedeutung in der jeweiligen Argumentation war - sie scheint
ziemlich alten Herkommens zu sein. Vielleicht ist kein Zufall,
daß Meng 1B5 sie in Zusammenhang mit dem Großen
König Tan-fu von Chou brachte. Über dessen Wirken
berichten klassische und spätklassische Texte immer wieder
in beinahe stereotypen Wendungen. - Mich interessiert hier auch
gar nicht diese Formel, sondern eine weitere Verwendung derselben.
Das Problem
Die Anekdotensammlung Hsin-hsü (3.1) überliefert einen
kurzen Text, nach welchem König Hui von Liang zu Meister
Meng gesagt habe, er habe die Schwäche, die Frauenschönheit
zu lieben, und den weiteren Fehler, die Tapferkeit zu lieben.
Meng antwortet ihm, was die Frauen angeht, mit den gleichen
Worten, wie er sie in Meng 1B5 gegenüber König Hsüan
von Ch'i geäußert haben soll, auch unter Verwendung
der Zorn-Formel.
In Meng 1B5 hatt König Hsüan als weitere Schwäche
seine Liebe zu Schätzen offenbart; hier, in Hsin-hsü
3.1, enthüllt König Hui seine zusätzliche Liebe
zur Tapferkeit - und erstaunlich ist, daß Meng ihm nach
dem gleichen Muster erwidert: Zitat eines Liedes aus dem "Buch
der Lieder" und Hinweis auf die Liebe des Chou-Königs
Wen für die Tapferkeit.
Keinem Zweifel kann unterliegen, daß zwischen Meng 1B5
und Hsin-hsü 3.1 ein Zusammenhang besteht. Über dessen
Art läßt sich nicht ohne weiteres befinden. Entscheidend
ist unter anderem, welcher Hypothese man darüber nachhängt,
zu welcher "Textsorte" solche Aufzeichnungen wie die
im Meng-tzu über die Gespräche des Meng K'o mit den
beiden Herrschern gehören mögen. Gemeinhin gelten
sie wohl als halbwegs authentische Wiedergaben der Gespräche.
Litten etwa beide Herrscher, mit welchen Meister Meng sprach,
unter ihrer Liebe zu Frauenschönheiten, den hauptfraulichen
oder den weiteren, und antwortete Meng ihnen deshalb bequemerweise
jeweils das gleiche? Bei dem einen Herrscher käme dann
noch die Passion für die Schätze, bei dem anderen
die für Tapferkeit und für Tapfere, hinzu - in der
Überlieferung ganz andersartiger Textsammlungen. Die wohlverstandene
Hingabe an solche Leidenschaft rechtfertigte ihnen Meng dann
nach dem jeweils gleichen Argumentationsmuster. Noch etwas:
- Meng 1B4 empfing König Hsüan von Ch'i den Meng im
sogenannten Schneepalast und fragt, ob auch ein Würdiger
(hsien) Freude an Dingen wie diesem empfinde. Meng erwidert,
ein Fürst solle das Volk an den eigenen Freuden teilhaben
lassen und widerrät "einsamer" Fürstenfreude.
- Meng 1A2 begegnet König Hui von Liang dem Meng an einem
Weiher in seinem Park. Er fragt ebenfalls, ob auch ein Würdiger
Freude an Dingen wie diesem empfinde. Meng rechtfertigt nach
dem oben bezeichneten Argumentationsschema: Lied-Zitat und Hinweis
auf König Wen von Chou, der derlei in wohlverstandener
Weise geliebt habe.
Sogar im Text Meng-tzu findet sich also eine Übereinstimmung
zwischen den Themen der beiden "Königsgespräche"
und im Gespräch mit König Hui das gleiche Argumentationsschema
wie bei König Hsüan. Was immer das Verhältnis
der Anekdote Hsin-hsü 3.1 zum Text Meng-tzu sei - hiernach
ist klar, daß die Aufzeichnungen des Textes Meng-tzu über
die Begegnungen des Meng K'o mit den beiden genannten Herrschern
nicht unabhängig voneinander entstanden sein dürften.
Die Aufzeichnungen über den Besuch bei Hui von Liang haben
die Aufzeichnungen über die Begegnung mit Hsüan von
Ch'i zum Muster gehabt oder umgekehrt. Wahrscheinlich ist noch,
daß sich hinter den Aufzeichnungen über beide Begegnungen
eine ältere Überlieferungsschicht verbirgt, welche
Äußerungen des Meng K'o über Frauenschönheit,
Tapferkeit, Schätze, Prunkbauten in jeweils entsprechendem
Argumentationsschema in Zusammenhang mit Liedern aus dem "Buch
der Lieder" und mit legendären Chou-Fürsten enthielt.
Schluß
Der größte Teil der aus dem Alten China überlieferten
Schriften sind nicht "geschlossene" Texte, sondern
Textsammlungen, oft deutlich heterogener Art. Das können
Sammlungen von Traktaten sein, Sammlungen von sogenannten Anekdoten
oder Sammlungen von dicta. Selbst wenn solche Sammlungen oder
Konvolute den Namen eines Denkers, wie im Falle des Textes Meng-tzu,
tragen, ändert das nichts an ihrer offenbaren Heterogenität.
Als ein weiteres Problem bei ihrer Analyse kommt hinzu, daß
sich hinter der Oberfläche ihrer einzelnen Teile ältere
Überlieferungen der unterschiedlichsten Art verbergen:
die "Texte hinter den Texten", die vielleicht auch
nur mündlich überliefert waren und gewiß zu
unterschiedlichen Textsorten gehörten. Ohne die Analyse
dieser Subschichten lassen sich auch die Texte, die einzelnen
Teile der Konvolute, nicht angemessen verstehen.
Ein beträchtlicher Teil dieser Schriften aus dem Alten
China, die klassische und spätklassische Literatur, wurde
von der westlichen Sinologie bisher nur in überaus unzulänglicher
Weise wahrgenommen: die sogenannten Anekdoten-Sammlungen, das
Yen-tzu ch'un-ch'iu zum Beispiel, das Han-shih wai-chuan, das
Shuo-yüan und eben das Hsin-hsü. Diese -heute nicht
vollständig erhaltene- Sammlung soll der große Kompilator
und Redaktor Liu Hsiang (79-8) zusammengestellt haben, ungefähr
im Jahre 25 v. Chr. Möglicherweise war es dieses verhältnismäßig
späte Kompilationsdatum, das bisher jeder ernsthaften Auseinandersetzung
mit ihr im Wege stand. Dann hätte man allerdings verkannt,
daß Liu Hsiang aufgrund seiner Kompilatorentätigkeit
über Texte verfügte, die sonst nicht erhalten blieben.
Wenn die Abschnitte seiner Textsammlungen, auch des Hsin-hsü,
Parallelen mit vorgeblich älteren Textsammlungen aufweisen,
dann zeigt der genaue Vergleich nur zu oft, daß seine
Version die tatsächlich ältere sein dürfte.
Unter diesem Eindruck kann die bisher unbeachtete Notiz Hsin-hsü
3.1 wohl tatsächlich ein Licht auf die Überlieferungen
des Meng-tzu über die Unterredungen mit den Königen
Hui von Liang und Hsüan von Ch'i und deren Zustandekommen
werfen. Die Textsammlung Meng-tzu ist einer der Klassiker der
chinesischen Tradition, das Hsin-hsü zählt zu den
vernachlässigten und offenbar geringgeschätzten Anekdoten-Überlieferungen.
Derlei Gegebenheiten besagen freilich nicht, daß aus letzteren
nicht auch Einblicke in die Strukturen der Klassiker oder der
sonst öfter studierten Textsammlungen zu gewinnen sind.
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